Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO
Crashkurs Sachkunde
- Schulungsdatum: 2 Tage (vorzugsweise am Wochenende) von je 09-17 Uhr
- Teilnehmer: 3 Personen
- Schulungsort: nach Absprache
- Inhalte: Entsprechend der Vorgaben der IHK für die Prüfung: Sachkunde gem. §34a GewO
- Ihre Leistungen: Schulungsunterlagen und Skripte sowie Meisterprüfungen mit Prüfungssimulationen
Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO)
Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist eine Prüfung, die in Deutschland für Personen erforderlich ist, die bestimmte Sicherheitsdienstleistungen erbringen möchten. Die Prüfung umfasst verschiedene Themenbereiche wie Recht, Sicherheitstechnik, Verhalten in Gefahrensituationen und Umgang mit Menschen. Sie soll sicherstellen, dass Personen, die im Sicherheitsgewerbe tätig sind, über das notwendige Wissen und die Fähigkeiten verfügen, um ihre Aufgaben sachgerecht ausführen zu können. Nach Bestehen der Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO, die sie zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten im Sicherheitsbereich berechtigt.